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Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Rundfunk und Fernsehen sind für viele ältere Menschen eine wichtige Verbindung zur Außenwelt und Informationsquelle.
Eine Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und eine Ermäßigung der laufenden Kosten für das Telefon können Sie aus finanziellen oder aus gesundheitlichen Gründen erhalten.
Die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen aus finanziellen Gründen ist entweder der Erhalt von ALG II oder Grundsicherung.
Auch wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, besteht ein Anspruch auf diese Leistung.
Einkommensunabhängig kann die Gebührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen gewährt werden, wenn der Haushaltsvorstand oder sein Ehegatte im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Zusatzvermerk „RF“ ist oder wenn ein Anspruch auf Pflegeleistungen nach dem SGB XII, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Lastenausgleichsgesetz besteht.
Wer zu dem oben genannten Personenkreis gehört, kann außerdem, unter Vorlage des Befreiungsbescheides, einen Antrag auf Telefongebührenermäßigung direkt bei der Telekom stellen.