Allgemeine Informationen der
55plus Beratung für Sie!
Bei einem Todesfall müssen eine Reihe von Formalitäten erledigt werden:
::Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss ein Arzt benachrichtigt werden, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt.
::Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Altersheim ein, ist der Totenschein bei der Verwaltung hinterlegt. Auf Ihren Wunsch kommt der/die zuständige Pfarrer/in zur Aussegnung.
::Der Sterbefall ist am nächsten Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
Für die Ausstellung der Sterbeurkunden (Beurkundung) muss die Todesbescheinigung des Arztes und die Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch vorgelegt werden.
::Danach muss die Beerdigung, unter Vorlage der Sterbeurkunde, bei dem Friedhofsbetrieb, Abt. Bestattungswesen, angemeldet werden. Bei diesem Amt wird eine Grabstätte zugewiesen bzw. kann eine erworben werden.
::Auf Wunsch übernimmt ein beauftragtes Bestattungsinstitut alle Formalitäten.
::Ein vorgefundenes Testament sollte unverzüglich dem Nachlassgericht (Amtsgericht) übergeben werden.
Die Bestattungsinstitute in Ihrer Nähe sind unter den im Telefonbuch angegebenen Telefonnummern Tag und Nacht zu erreichen.
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