Home · Informationen · Impressum · Kontakt · Über uns · Termine · Archiv
Schriftgröße
Gesundheitsinformationen
 • Arthrose
 • Demenz
 • Gehör
 • gesunde Ernährung
 • Herzinfakt
 • Inkontinenz
 • Osteoporose
 • Prostataleiden
 • Rheuma
 • Schlaganfall

allg. Informationen
 • Therapieformen
 • Bedarfsrechner
 • Befreiungen
 • Betreuung
 • Krankenversicherung
 • Patientenzuschläge
 • Pflegeversicherung
 • Testament

Allgemeine Informationen der
55plus Beratung für Sie!

Die Zuzahlungsregelungen

Die Zuzahlungsregeln gelten ab 1.1.2004 und sind gesetzlich geregelt. Wann zahlen Sie wie viel? Hier finden Sie alle Einzelheiten.

Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt 10% des Abgabepreises, dabei höchsten 10 Euro und mindestens 5 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro zahlt der Patient den vollen Preis der Leistung.

Welche Zuzahlungen gibt es und wie hoch sind sie?
Jeder, der älter als 18 Jahre ist, zahlt zu.
Gebühren werden fällig bei Arzt- und Zahnarztbesuchen, Medikamenten, häuslicher Krankenpflege, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrkosten, Krankenhausbehandlung, ambulanter und stationärer Rehabilitation.

Hier finden Sie alle einzelnen Zuzahlungsarten:
www.zuzahlung.de/a-z.htm externer Link

Sammeln Sie Ihre Zuzahlungsquittungen!
Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und die anderen Leistungserbringer müssen die Zuzahlung einziehen und Ihnen, dem Patienten, darüber eine Quittung ausstellen. Sammeln Sie diese Quittungen, denn diese benötigen Sie als Nachweis, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreichen. Für das Ausstellen der Quittung müssen Sie nichts bezahlen.