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Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Zur Absicherung dieses Risikos wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Pflegebedürftig im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit einen erheblichen Hilfebedarf in der Körperpflege, Mobilität, Ernährung oder im Haushalt haben. Dabei werden sie, je nach Grad des Pflegebedarfs, einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Auskunft, Beratung und Antragstellung erfolgt bei Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse).
Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung ... mehr
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