Allgemeine Informationen der
55plus Beratung für Sie!
Betreuung nach dem Betreuungsrecht
Menschen, die ihre Angelegenheiten, auf Grund altersbedingter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen, nicht mehr alleine regeln können, finden Hilfe und Vertretung im Rahmen der rechtlichen Betreuung.
Patienten- und Betreuungsverfügung
Die Patienten- und Betreuungsverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Willen als oberstes Gebot ärztlichen Handelns einzusetzen, auch wenn Sie sich nicht mehr selbst verständlich machen oder eine Entscheidung treffen können. Mit dieser Verfügung können Sie vorsorgen.
Exemplare erhalten Sie bei:
:: Versicherungspolicen
:: Verzeichnis der nächsten Angehörigen
:: Gegebenenfalls Vollmachten und Patientenverfügungen